»Wir bringen Sie sicher an Ihr Ziel – Krankenfahrten zum Arzt, Hospital und Tagesklinik«
Transferfahrten zu ambulanten Behandlungen – zum Beispiel Arztbesuche, Krankengymnastik oder auch eine ambulante Behandlung im Krankenhaus oder Hospital – sind für uns ein wichtiger Bestandteil unseres Geschäfts als Taxi -Unternehmen. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk aG, H oder BI, sowie Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3 haben gegenüber der Krankenkasse generell einen Anspruch auf die Beförderung mit dem Taxi zu ambulanten Behandlungen. Neben der vorliegenden Genehmigung der Krankenkasse gilt die für jede Fahrt durch den behandelnden Arzt ausgestellte Verordnung als Anwesenheitsnachweis für die Krankenkassen.
Gerne führen wir für Sie auch Krankenfahrten in unserem Rollstuhl-Taxi durch. Der Transport wird für den Fahrgast im Rollstuhl sitzend durchgeführt, der Zugang zum Fahrzeug erfolgt über eine kurze Rampe.
Der gesetzliche Eigenanteil [Direktlink zum BMG-Infoblatt] muss – sofern keine Befreiung hiervon vorliegt – direkt im Taxi entrichtet werden. Dies gilt jeweils für Hin- und Rückfahrt. Für die Krankenfahrten im Zuge von Berufs- oder Schulunfällen ist lediglich die ärztliche Verordnung notwendig. Ein Eigenanteil fällt hier grundsätzlich nicht an!
Davon abweichend können vom Versicherungsnehmer mit der Krankenkasse Absprachen bezüglich regelmäßiger Fahrten – u.a. Dialysebehandlung, Chemotherapie oder Strahlentherapie – vereinbart werden. Für Krankenfahrten gilt aber grundsätzlich, dass sie im Voraus durch die verantwortliche Krankenkasse genehmigt werden müssen. Ein solcher Antrag muss vom Versicherungsnehmer selbst gestellt werden. Die Genehmigung muss der Fahrgast bei jeder Fahrt mit sich führen und gegebenenfalls vorzeigen.
Für Detailfragen zu unseren Leistungen stehen wir Ihnen gerne werktags von 08.00 bis 19.00 Uhr telefonisch zur Verfügung!
Für Fragen zu den Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Kranken- bzw. Pflegekasse.