»Die Beförderungsentgelte im Taxenverkehr setzen sich aus dem Grundpreis, dem Fahrstreckenpreis sowie ggf. dem Wartegeld und dem Zuschlag ohne Rücksicht auf die Anzahl der zu befördernden Personen zusammen.«
Eine Taxiordnung und der gültige Taxitarif werden jeweils von der zuständigen Kommune für die jeweiligen Geltungsbereich erlassen bzw. genehmigt. Der bestätigte Taxitarif ist somit innerhalb des Pflichtfahrgebietes bindend. Im Folgenden finden Sie den zurzeit gültigen Taxitarif für den Landkreis Emsland, mit Ausnahme für das Stadtgebiet Lingen (Ems).
Beförderungsentgelt Landkreis Emsland, Stand: 01.09.2022
Der Taxitarif im Emsland beträgt als Grundpreis werktags von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr 6,00 EUR und werktags von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 6,60 EUR. Nach der im Grundpreis enthaltenen Anfangsfahrtstrecke von 37,04m werktags von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr bzw. 40m werktags von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen oder einer Wartezeit von 9,00 Sekunden wird für jede besetzt gefahrene Wegstrecke wie folgt berechnet: Werktags von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr je km 2,70 EUR (das entspricht 0,10 EUR je 37,04m) und werktags von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen je km 2,90 EUR (das entspricht 0,10 EUR je 34,48m).
Wartezeit: Für die Wartezeit werden je Stunde 40,00 EUR berechnet, sog. Wartegeld. Das entspricht 0,10 EUR je angefangenen 9,00 Sekunden. Als Wartezeit gilt jedes Warten der Taxe während der Inanspruchnahme auf Veranlassung des Bestellers oder Benutzers.
Auszug von www.emsland.de [Direktlinks: Taxiordnung für den Landkreis Emsland | Verordnung über Beförderungsentgelte]
Es geten die jeweils gültigen Verordnungen für den Landkreis Emsland.